Eine erfreuliche Nachricht für alle Liebhaber von Bio-Wein: Alkoholfreier Wein darf nun offiziell das Bio-Siegel tragen! Möglich wurde dies durch eine Änderung der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848), die auf Initiative Deutschlands hin umgesetzt wurde (siehe Grund 4 im oberen Teil).
Warum war alkoholfreier Bio-Wein bisher nicht erlaubt?
Klingt paradox, oder? Ein Wein wird biologisch angebaut, sorgfältig gekeltert – doch sobald ihm der Alkohol entzogen wird, verliert er seinen Bio-Status. Der Grund: Die EU-Öko-Verordnung erlaubte bislang nur bestimmte önologische Verfahren für Bio-Wein, und die Entalkoholisierung gehörte nicht dazu. Doch das hat sich nun geändert!

Was genau hat sich geändert?
Die delegierte Verordnung (EU) 2025/405 bringt die lang ersehnte Veränderung: In Abschnitt 3.3 im Anhang II Teil VI der EU-Öko-Verordnung wird die Vakuumdestillation als zulässiges Verfahren zur Entalkoholisierung von Bio-Wein aufgenommen. Ein echter Fortschritt für Winzer und Genießer!
Vakuumdestillation – das sanfte Entalkoholisierungsverfahren
Was passiert dabei eigentlich? Bei der Vakuumdestillation wird der Alkohol unter vermindertem Druck und bei niedrigen Temperaturen aus dem Wein entfernt. Das Besondere: Dadurch bleiben die feinen Aromen weitgehend erhalten – der Wein behält also seinen Charakter. Offiziell sind Temperaturen bis zu 75 °C erlaubt, aber in der Praxis bleibt man meist unter 40 °C, um das Aroma noch besser zu schützen.
Übrigens: Andere Verfahren wie die Umkehrosmose bleiben weiterhin tabu für Bio-Weine. Also, wer Bio will, der bekommt ab jetzt offiziell nur Vakuum-destillierten alkoholfreien Wein!
Ob die Aromarückgewinnung ergänzend zur Vakuumdestillation auch verwendet werden darf, müssen wir noch für euch herausfinden. Wir sind dabei das zu recherchieren – also folgt uns und seid mit uns am Puls der Zeit.
Was bedeutet das für Weinfreunde und Winzer?
Für Winzer ist das eine fantastische Nachricht, denn sie können nun endlich Bio-Weine entalkoholisieren, ohne auf das begehrte Siegel verzichten zu müssen. Und für uns Konsumenten? Eine größere Auswahl an hochwertigen, nachhaltigen und Bio-zertifizierten alkoholfreien Weinen – perfekt für alle, die auf Alkohol verzichten möchten, aber denen guter Geschmack, Nachhaltigkeit und biologische Erzeugnisse wichtig sind.
Also: Lasst uns anstoßen – mit gutem Gewissen und einem Glas echtem Bio-Wein, ob mit oder ohne Alkohol!
Für Wein- und Entalkoholisierungs-Nerds und alle, die es noch genauer wissen möchten: Hier ist der veränderte Abschnitt 3.3. in Originalfassung:
„3.3. Die Anwendung der folgenden önologischen Verfahren, Prozesse und Behandlungen ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
a) | Bei thermischen Behandlungen gemäß Anhang I Teil A Tabelle 1 Eintrag 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 darf die Temperatur 75 °C nicht übersteigen; |
b) | bei der Zentrifugierung und Filtrierung mit oder ohne inerte Filtrierhilfsstoffe gemäß Anhang I Teil A Tabelle 1 Eintrag 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 darf die Porengröße nicht unter 0,2 Mikrometern liegen; |
c) | die teilweise Vakuumverdampfung gemäß Anhang VIII Teil I Abschnitt E Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, entweder einzeln oder kombiniert mit der Destillation gemäß Buchstabe d dieses Abschnitts, darf nur für die Herstellung von entalkoholisiertem Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol verwendet werden, wobei die verwendete Temperatur 75 °C nicht übersteigen und die Größe der Filterporen nicht unter 0,2 Mikrometern liegen darf; |
d) | die Destillation gemäß Anhang VIII Teil I Abschnitt E Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, entweder einzeln oder kombiniert mit der teilweisen Vakuumverdampfung gemäß Buchstabe c dieses Abschnitts, darf nur für die Herstellung von entalkoholisiertem Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol verwendet werden, wobei die Destillation unter Vakuum erfolgen muss und die verwendete Temperatur 75 °C nicht übersteigen und die Größe der Filterporen nicht unter 0,2 Mikrometern liegen darf.“ |