Jein. Ja, es gibt Nullkohole die 0,0 %Vol haben oder auf Fruchtsaftbasis sind. Fruchtsäfte brauchen keine Angabe über den Alkoholgehalt und dürfen bis zu 0,38 %Vol haben. Traubensaft darf sogar bis zu 1,0 %Vol beinhalten ohne deklarierungspflichtig zu sein.
Alkoholfreies Bier hat im Schnitt 0,4 – 0,5 %Vol. Entalkoholisierter Wein hingegen nur 0,2 – 0,3 %Vol und damit etwa so viel wie Brötchen (oder andere Backwaren), Fertigsuppen, Fruchtsäfte oder sogar Kinder-Pingui, Milchschnitte.
Produkte, die Alkohol enthalten haben, der danach entzogen wurde, sind gesetzlich mit <0,5 %Vol zu kennzeichnen. Der Gesetzgeber hat die Pflichtangabe <0,5 %Vol für solche Produkte festgelegt, damit der Verbraucher Sicherheit bekommt, dass da nicht nur alkoholfrei draufsteht, sondern wirklich die unbedenkliche Menge von weniger als 0,5 %Vol drinnen ist. Leider führt diese Regelung viel mehr zur Verunsicherung der Verbraucher.
Zur Einordnung: Selbst nach Binge-Drinking erreicht man keine nennenswerten oder nachweisbaren Alkoholkonzentrationen und darf noch immer bedenkenlos Kraftfahrzeuge fahren. Der Körper baut diesen minimalen Restalkohol schneller ab, als man ihn aufbauen kann.
Übrigens alle unsere Nullkohole haben entweder 0,0 %Vol oder <0,5 %Vol, Das heißt hier ist alles alkoholfrei! Du kannst dich also vollkommen sicher bei uns bewegen und kannst nicht versehentlich daneben greifen.
Mehr zu diesem Thema (mit Quellenangaben) findest du in unserem Blogartikel.











